Vorauszahlungsbürgschaft VOB

In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die vertragliche Grundlage von Bauprojekten geregelt. Ein Bestandteil bei der Vergabe eines Bauauftrages kann eine An- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft sein, die das Verlustrisiko für den Auftraggeber reduziert. Das ausführende Unternehmen muss einen Bürgen vorweisen, der bei einer etwaigen Insolvenz bereits geleistete Vorzahlungen rückerstattet. Wir informieren Sie bei der Recherche nach Vorauszahlungsbürgschaft VOB und finden den richtigen Bürgschaftspartner für Ihr Bauprojekt.

 

Versicherungen auch für Bauleistungen die beste Lösung

Wenn Sie nach Vorauszahlungsbürgschaft VOB recherchieren, da Sie speziell für Bauleistungen einen Bürgen suchen, legen unsere Experten Ihnen wie in den meisten Fällen einen Bürgschaftsversicherungsabschluss nahe. Zwar besteht auch die Möglichkeit, seinen Kunden durch die Kreditaufnahme bei Geldinstituten Sicherheit zu geben, wir sprechen uns jedoch eindeutig aus folgenden Gründen für eine Versicherungslösung aus:

Die empfohlene Bürgschaftsversicherung darf nur von wenigen Versicherungsunternehmen deutschlandweit angeboten werden. In einem umfangreichen Versicherungsvergleich können wir alle wichtigen Informationen berücksichtigen, da wir permanent mit allen Anbietern in Kontakt stehen. Wir schlagen Ihnen unter besonderer Betrachtung Ihrer individuellen Situation, die wir über Ihre Bonitätsbewertung und die Höhe Ihrer Bürgschaftsanfrage definieren, das optimale Versicherungsangebot vor. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Vorauszahlungsbürgschaft VOB.

 

Erfolgreiche Bürgschaftsvermittler

Insbesondere im Baugewerbe beraten wir unsere Partner seit vielen Jahren erfolgreich. Wir prüfen die Besonderheiten Ihres Bauprojektes stets persönlich und ohne Vorbehalte. Besitzen Sie Interesse an einer kostenlosen Kooperation? Füllen Sie die Kontaktfelder aus oder rufen Sie uns unter 05492/98603 an!

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