Bürgschaftsversicherung
Wird die Bürgschaft über eine Versicherung bezogen, so handelt es sich um eine Bürgschaftsversicherung. Hier kommt die
„Versicherung für fremde Rechnungen“ zum Tragen, für welche mit Einschränkungen das Versicherungsvertragsgesetz gilt.
Die Einschränkungen liegen vor, weil im Rahmen der Bürgschaftsversicherung eine eigenständige Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer (Bürge) und dem Auftraggeber (Gläubiger) entsteht.
Bei der Entscheidung zwischen einer Bürgschaftsversicherung und einer Bankbürgschaft empfehlen wir Ihnen als Experten für die Anzahlungsbürgschaft deutlich die Bürgschaftsversicherung – und zwar
aus folgenden Gründen:
- Keine Belastung für Ihren Kreditrahmen bzw. Ihr Rating
- Schnelle Entscheidung
- Sicherung der Liquidität
- Keine Beeinträchtigung des finanziellen Spielraums
- Schnelle und einfache Beitragsberechnung
- Unkomplizierte und schnelle Abwicklung, da komplexe Risikoprüfungen entfallen
- Bei einer sehr guten Bonität sind gewöhnlich Bürgschaften bis 100.000€ ohne bis geringe Sicherheiten realisierbar.
Die ansonsten geforderten Sicherheiten von bis zu 20% liegen immer noch weit unterhalb den Forderungen eines Kreditinstituts. - Heutzutage lassen sich Bürgschaften oftmals online beantragen und verwalten.
- Es fallen i.d.R. keine Extragebühren für Urkundenausstellungen, Änderungen und Prüfungen an, die bei einer
Bankbürgschaft entstehen würden.
Ihre Spezialisten
Als Spezialisten bieten wir Ihnen einen unabhängigen Vergleich sowie eine umfassende Beratung beim Abschluss Ihrer Bürgschaftsversicherung! Unser Formular ermöglicht Ihnen eine leichte und schnelle Kontaktaufnahme. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 05492/98603
kontaktieren.