Bürgschaftsversicherung

Wird die Bürgschaft über eine Versicherung bezogen, so handelt es sich um eine Bürgschaftsversicherung. Hier kommt die
„Versicherung für fremde Rechnungen“ zum Tragen, für welche mit Einschränkungen das Versicherungsvertragsgesetz gilt.

Die Einschränkungen liegen vor, weil im Rahmen der Bürgschaftsversicherung eine eigenständige Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer (Bürge) und dem Auftraggeber (Gläubiger) entsteht.

Bei der Entscheidung zwischen einer Bürgschaftsversicherung und einer Bankbürgschaft empfehlen wir Ihnen als Experten für die Anzahlungsbürgschaft deutlich die Bürgschaftsversicherung – und zwar

aus folgenden Gründen:

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KrawatteAls Spezialisten bieten wir Ihnen einen unabhängigen Vergleich sowie eine umfassende Beratung beim Abschluss Ihrer Bürgschaftsversicherung! Unser Formular ermöglicht Ihnen eine leichte und schnelle Kontaktaufnahme. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 05492/98603
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