Vorauszahlungsbürgschaft zurückfordern

Eine Vorauszahlungsbürgschaft, die auch als Anzahlungsbürgschaft bezeichnet wird, senkt das Verlustrisiko für Auftragsteller. Bereits geleistete Anzahlungen gehen nicht verloren, falls der Hauptschuldner nicht mehr zahlungsfähig ist, sondern werden vom Bürgen zurückgezahlt. Wann Sie eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückfordern können, ist verhandelbar und im jeweiligen Werkvertrag definiert. In den meisten Fällen erfolgt die Auflösung nach erfolgreichem Auftragsabschluss. Wir vermitteln Ihnen Bürgen kostenfrei.

 

Abschluss einer Versicherung vorteilhaft

Der Zeitpunkt, wann Sie Ihre Vorauszahlungsbürgschaft zurückfordern können, kann sehr unterschiedlich sein. Eindeutiger definiert sind Ihre möglichen Bürgen. Sie können eine Anzahlungsbürgschaft nur bei Versicherern in Form von Kautionslösungen oder bei Banken erhalten, die Ihnen die Aufnahme von Krediten als Avale anbieten. Wir präferieren eindeutig eine Kautionsversicherung, da diese viele Vorteile für Sie beinhaltet:

Damit Sie die passende Versicherungslösung finden, führen wir unter Prüfung Ihrer aktuellen Unternehmenssituation einen aussagekräftigen Anbietervergleich durch. Zunächst analysieren wir Ihre verschiedenen Bürgschaftsanfragen und Ihre Bonitätseinschätzung gemäß Creditreform-Index, um eine individuelle Lösung zu finden. Wir stellen sämtliche Konditionen von allen Versicherungsanbietern gegenüber, die eine Zulassung für Bürgschaften besitzen. Unabhängig von den genauen Vertragsdetails, z.B. wann Sie Ihre Vorauszahlungsbürgschaft zurückfordern, finden wir das günstigste Angebot.

 

Erfolgreiche Bürgschaftsvermittlung

Wir unterstützen Sie während des gesamten Bürgschaftsabschlusses. Dabei stehen wir Ihnen dauerhaft neutral und zuverlässig zur Seite. Unsere Experten beraten auch Sie kostenlos. Geben Sie Ihre Daten in die vorgesehenen Felder ein oder rufen Sie uns an unter 05492/98603!

Vorauszahlungsbürgschaft durch Versicherer
Vorauszahlungsbürgschaft Muster
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