Bankbürgschaft

Verlangt ein Auftraggeber von dem Auftragnehmer eine Bürgschaft, so hat dieser die Wahl zwischen zwei möglichen Anbietern; einerseits
Versicherungen und andererseits Banken bzw. Sparkassen. Bezieht er eine Bürgschaft über eine Bank bzw. Sparkasse, so wird von einer Bankbürgschaft gesprochen. Das Kreditinstitut haftet dafür, dass der Auftragnehmer seine Verbindlichkeiten erfüllt.

Als Experten für die Anzahlungsbürgschaft raten wir Ihnen jedoch von der Bankbürgschaft ab. Unsere Gründe:

Unsere Empfehlung ist daher eindeutig die Bürgschaftsversicherung.

Bürgschaftsexperten

KrawatteGerne beraten wir Sie unabhängig und kostenlos, falls Sie weitere Informationen wünschen. Sei es für das Handwerk oder den Maschinenbau.

Lassen Sie uns die verschiedenen Angebote vergleichen, damit wir Ihre individuell passende Anzahlungsbürgschaft finden!


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