Vorauszahlungsbürgschaft Definition

In Geschäftsbeziehungen, in denen die Auftragnehmer auf umfangreiche Anzahlungen angewiesen sind, möchten die Geschäftspartner sich gerne durch eine Vorauszahlungsbürgschaft, auch als Anzahlungsbürgschaft bekannt, zusätzliche Sicherheit verschaffen. Sollte der Hauptschuldner nicht in der Lage sein, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, tritt der Bürge für die Rückerstattung der Anzahlungen ein. Wir unterstützen Sie nicht nur mit einer Vorauszahlungsbürgschaft Definition, sondern liefern Ihnen mit einem kostenlosen Vergleich den passenden Bürgen.

 

Versicherungspartner sind empfehlenswert

Laut Vorauszahlungsbürgschaft Definition sind sowohl Banken, die Ihnen Bürgschaften als Kredit bereit stellen, als auch Versicherungsunternehmen zu einer Anzahlungsbürgschaft berechtigt. Da Banken unter anderem hohe Sicherheiten wünschen, empfehlen wir grundsätzlich eine Bürgschaftsversicherung. Unsere Empfehlung erfolgt aufgrund mehrerer Punkte:

Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen hat lediglich wenige Versicherungsorganisationen zur Vergabe von Bürgschaften zugelassen. Wir stehen mit diesen in einem intensiven Kontakt und können immer aktuell und transparent die Vertragsbedingungen vergleichen. Wir prüfen genauestens, welches Angebot zur Ihrer Unternehmenssituation passt, die wir z.B. über die Höhe der benötigten Einzel- oder Gesamtbürgschaften sowie Ihrer Bonität definieren. Von uns erhalten Sie eine Vorauszahlungsbürgschaft Definition und den optimalen Bürgschaftspartner.

 

Kostenlose Beratung von Experten

Wir können Sie bei Ihrer Entscheidung über den richtigen Versicherer durch unsere Erfahrungen kompetent unterstützen. Dabei legen wir Wert auf eine objektive Beratung. Besonders attraktiv für Sie ist, dass durch eine Zusammenarbeit mit uns keine Kosten für Sie entstehen. Suchen Sie den Kontakt telefonisch unter 05492/98603 oder über das entsprechende Formular!

 

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