Vertragserfüllungsbürgschaft

Beim Eingehen eines Werksvertrages müssen Sie Ihrem Geschäftspartner häufig verschiedene Bürgschaften vorweisen. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft deckt eine Reihe von vertraglichen Pflichten, wie Schadenersatzansprüche oder die Beseitigung von Sachmängeln ab. Gängig ist auch die Forderung einer Anzahlungsbürgschaft, bei der ein Dritter die Rückerstattung von vorab geleisteten Zahlungen versichert, falls der Empfänger dies aus verschiedensten Gründen nicht leisten kann. Wir beraten Sie und vergleichen die Vertragsangebote unabhängig.

 

Unsere Experten empfehlen einen Versicherungsabschluss

Die verschiedenen Bürgschaftsformen, wie auch die gesuchte Vertragserfüllungsbürgschaft, können Sie im Normalfall entweder bei Finanzinstituten oder bei Versicherern abschließen. Unsere Spezialisten sprechen sich jedoch ausdrücklich für den Abschluss einer Kautionsversicherung aus, da diese im Vergleich zur Kreditaufnahme bei Banken viele Vorzüge beinhaltet. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die Höhe der verlangten Sicherheiten, die zumeist bei Krediten wesentlich umfangreicher ist. Versicherungsgesellschaften führen häufig wesentlich einfachere Risikokalkulationen durch, sodass Sie hier zeitnah Bürgschaften abschließen können. Weiterhin sind die Versicherungsgebühren angemessen und transparent. Nach einer detaillierten Analyse Ihrer besonderen Gegebenheiten, empfehlen wir Ihnen den passendsten der zugelassenen Bürgschaftsversicherer. Ihre Lage beurteilen wir auf Basis dieser Merkmale:

Wir verhandeln die Konditionen zu Ihrem Vorteil nach und empfehlen Ihnen die passende Lösung für eine Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.

 

Fachexperten beraten Sie kostenlos

Wir haben in den vergangenen Jahren viele Erfahrungen in der Bürgschaftsberatung gesammelt und können auch Sie fachkundig beraten. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihr Bürgschaftsanliegen kostenlos, neutral und persönlich. Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 05492/98603 oder nutzen Sie das Kommunikationsformular!

 

 

 

Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft
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