Erklärung zur Vorauszahlungsbürgschaft

Vorauszahlungs- bzw. Anzahlungsbürgschaften können Teil von Geschäftsvereinbarungen in Branchen wie dem Baugewerbe sein, in denen hohe Anzahlungen z.B. für Material getätigt werden. Der Auftragssteller möchte seine Investitionen absichern, falls das ausführende Unternehmen den Auftrag nicht erfolgreich abschließen kann und zahlungsunfähig wird. Der Auftragnehmer muss einen Bürgen finden und eine Erklärung zur Vorauszahlungsbürgschaft dem Kunden vorlegen. Unsere Spezialisten stellen Ihre Optionen kostenlos gegenüber.

Transparenter Angebotsvergleich

Auf der Suche nach einem Dritten, der Ihnen eine Bürgschaft in der Erklärung zur Vorauszahlungsbürgschaft versichert, können Sie zwei verschiedene Optionen wahrnehmen. Die geforderte Vorauszahlungsbürgschaft können Sie in Form eines Kredites von Banken oder Sparkassen vorlegen. Alternativ offerieren Versicherungsunternehmen Bürgschaftsversicherungen, die bei einer möglichen Insolvenz Ihres Unternehmens die Vorschüsse erstatten. Üblicherweise empfehlen wir unseren Partnern aufgrund diverser Vorzüge eine Versicherungslösung:

Wir vergleichen die verschiedenen Angebote der berechtigten Versicherer kostenlos. Wir legen ein besonderes Augenmerk auf Ihre finanzielle Situation oder auf den Umfang Ihrer Einzelanfragen für Bürgschaften. Ein permanenter Austausch mit den Anbietern gewährleistet einen abschließenden Angebotsvergleich. Wir verhandeln mit dem günstigsten Partner für Ihre Erklärung zur Vorauszahlungsbürgschaft die besten Konditionen.

 

Empfehlungen ohne Beeinflussung

Bei uns stehen Ihre Anliegen im Mittelpunkt. Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Vermittlung von Bürgschaften beraten wir Sie kostenfrei und objektiv. Haben Sie Interesse an einer langfristigen Kooperation? Erreichen Sie uns telefonisch unter 05492/98603 oder komplettieren Sie das vorliegende Dokument!

 

 

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