Anzahlungs Bürgschaft

In vielen Branchen sind Unternehmen darauf angewiesen, von ihren Auftraggebern eine Anzahlung zu erhalten, um die Projekte beginnen zu können. Oftmals verlangt der Auftraggeber eine Bürgschaft für seine Anzahlung, um sich vor dem Verlust zu schützen. Der Abschluss einer Anzahlungs Bürgschaft kann somit darüber entscheiden, ob der Auftrag an Ihr Unternehmen oder an die Konkurrenz vergeben wird. Wenn Sie als Auftragnehmer auf der Suche nach einer passenden Bürgschaft für die Anzahlung Ihres Auftraggebers sind, unterstützen wir Sie gern.

 

Bürgschaft als Versicherung

Für den Abschluss einer Bürgschaft, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können eine Bankbürgschaft bei Ihrer Hausbank beantragen. Hierbei müssen Sie allerdings in Kauf nehmen, dass Ihre Kreditlinie belastet wird. Zudem müssen Sie Ihrer Bank in der Regel hohe Sicherheiten stellen. Die zweite, vorteilhaftere Möglichkeit ist die Bürgschaftsversicherung, die Sie von verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhalten können. Versicherungen erfordern nur geringe Sicherheiten, bei sehr guter Bonität oftmals sogar gar keine. Ihr finanzieller Spielraum wird durch die Anzahlungs Bürgschaft von einer Versicherung nicht eingeschränkt, da Ihr Rating und Ihr Kreditrahmen in der Regel nicht belastet werden. Ein weiterer Vorteil der Bürgschaftsversicherung ist der einfache und wenig zeitintensive Abschluss. Zudem bieten viele Versicherungen die Möglichkeit, die Bürgschaften unkompliziert online zu verwalten und neue Bürgschaften zu beantragen.

 

Von Spezialisten profitieren

Als Versicherungsmakler mit zwanzigjähriger Erfahrung haben wir uns auf die Bürgschaftsversicherung spezialisiert. Sie können von uns einen professionellen Anbietervergleich für Ihre Bürgschaft kostenlos erhalten. Nutzen Sie den Button, um zu unserem Anfrageformular zu gelangen. Sie können sich aber gerne auch persönlich beraten lassen, wir stehen Ihnen unter dieser Telefonnummer zur Verfügung: 05492/98603

 
 

Kosten Anzahlungsbürgschaft
Anzahlungsbürgschaft über VHV
Anzahlungsbürgschaft bei VHV möglich
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